Zuzahlung und -befreiung für gesetzlich Versicherte:
Es ist gesetzlich festgelegt, dass gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von
10 % des Rechnungsbetrags plus eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung zu leisten haben. Sie erhalten darüber selbstverständlich eine Quittung.
Kinder und Jugendliche sowie Patient:innen mit Zuzahlungsbefreiung sind davon ausgenommen. Die Zuzahlung gilt ferner nicht bei sog. BG-Rezepten.
Unsere Preise für Privatversicherte richten sich nach der GebüTh mit einem Steigerungssatz von 1,4 bis 1,7 je nach Leistung.
Diese Vereinbarung regelt die Leistung zwischen Therapeut:in und Patient:in und ist unabhängig von Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern.
Als Privatversicherte(r) empfehlen wir Ihnen, sich vorab über Ihre Versicherungsbedingungen und den Umfang der Kostenübernahme zu informieren.
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